Richtlinien für die Förderung von Photovoltaikanlagen

In der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2023 wurden die Richtlinien für die erstmalige Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage oder die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage in unserem Gemeindegebiet beschlossen. Diese treten mit 1. Juli 2023 in Kraft.

Höhe der Förderung

Bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage:
Anlage bis zu 10 installierten Kilowattpeak (kWp) – EUR 30,00 / kWp
Anlage bis zu 20 installierten Kilowattpeak (kWp) – EUR 25,00 / kWp

Bei Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage:
Es werden maximal 10 Kilowattpeak (kWp) gefördert – EUR 25,00 / kWp

Förderungsrichtlinien

Die gesamte Richtlinie finden Sie unter folgenden Link:
neumarkt-ybbs.spoe.at/Richtlinien-Foerderung-von-Photovoltaikanlagen.pdf

Förderungsansuchen

Das Ansuchen für die Photovoltaikförderung finden Sie unter:
neumarkt-ybbs.spoe.at/Ansuchen-Foerderung-Photovoltaikanlagen.pdf

Quelle: http://neumarkt-ybbs.gv.at/Photovoltaikanlage_-_Gemeindefoerderung_2