In der Gemeinderatssitzung vom 19. Juni 2023 wurden die Richtlinien für die erstmalige Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage oder die Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage in unserem Gemeindegebiet beschlossen. Diese treten mit 1. Juli 2023 in Kraft.
Höhe der Förderung
Bei Neuerrichtung einer Photovoltaikanlage:
Anlage bis zu 10 installierten Kilowattpeak (kWp) – EUR 30,00 / kWp
Anlage bis zu 20 installierten Kilowattpeak (kWp) – EUR 25,00 / kWp
Bei Erweiterung einer bestehenden Photovoltaikanlage:
Es werden maximal 10 Kilowattpeak (kWp) gefördert – EUR 25,00 / kWp
Förderungsrichtlinien
Die gesamte Richtlinie finden Sie unter folgenden Link:
neumarkt-ybbs.spoe.at/Richtlinien-Foerderung-von-Photovoltaikanlagen.pdf
Förderungsansuchen
Das Ansuchen für die Photovoltaikförderung finden Sie unter:
neumarkt-ybbs.spoe.at/Ansuchen-Foerderung-Photovoltaikanlagen.pdf
Quelle: http://neumarkt-ybbs.gv.at/Photovoltaikanlage_-_Gemeindefoerderung_2